Klare Regeln für eine verlässliche Zusammenarbeit.
Stand: Juni 2026
nu:version GmbH
Grabenstätter Straße 7, 83278 Traunstein
Amtsgericht Traunstein, HRB 27572
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE321876403
Geschäftsführer: Michael Hartkopf, Marcus Nestlehner
Kontakt: hello@nuv.digital
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über KI-Beratung, KI-Integration, individuelle Softwareentwicklung, IT-Beratung, Wartung und verwandte Dienstleistungen zwischen der nu:version GmbH (nachfolgend „Anbieter") und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Diese AGB richten sich vorrangig an Unternehmer. Soweit nachfolgend nicht ausdrücklich abweichend geregelt, gelten sie auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Anbieters — per E-Mail oder Brief — oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Handlungsgehilfen und Vertreter des Anbieters sind nicht berechtigt, Verträge zu schließen oder Zahlungen entgegenzunehmen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich dazu bevollmächtigt sind.
(4) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Leistungsschein oder einer gesonderten Projektvereinbarung. Im Zweifel gilt der Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung des Anbieters.
(1) Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachbetriebs. Leistungen, die im Angebot nicht aufgeführt sind, werden gesondert vereinbart und vergütet.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:
(3) Verzögerungen, die auf unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Entstehende Mehraufwände werden nach Aufwand zusätzlich vergütet.
(4) Der Auftraggeber ist vor Beginn der Leistungserbringung selbst verantwortlich für die Sicherung seiner Daten und Systeme. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber keine ausreichenden Datensicherungen vorgehalten hat.
(1) Es gelten die im Angebot oder Leistungsschein ausgewiesenen Preise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Beratungs- und Entwicklungsleistungen werden nach Aufwand (Stunden- oder Tagessatz) oder zu einem vereinbarten Pauschalpreis abgerechnet. Die Abrechnungsart ergibt sich aus dem Angebot.
(3) Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in folgender Höhe berechnet:
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(1) Angegebene Leistungs- und Fertigstellungsfristen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Anbieter ist von der Einhaltung von Fristen befreit, soweit Verzögerungen auf höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen, Ausfall von Drittanbietern oder sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen beruhen. Der Anbieter informiert den Auftraggeber unverzüglich über das Vorliegen eines solchen Hinderungsgrundes.
(3) Gerät der Anbieter mit einer verbindlich vereinbarten Frist in Verzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen schriftlichen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs richten sich nach § 10 dieser AGB.
(1) Dauerschuldverhältnisse — wie laufende Wartungs- oder Betreuungsverträge — können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung von zwei Wochen in Verzug bleibt.
(3) Bricht der Auftraggeber ein Projekt- oder Werkvertragsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig ab, hat der Anbieter Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz nachgewiesener Aufwände für bereits eingeleitete Maßnahmen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
(1) Werkleistungen — insbesondere individuell entwickelte Software, Konzepte und Dokumentationen — werden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung dem Auftraggeber zur vertragsgemäßen Nutzung überlassen. Der Anbieter räumt dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein, sofern nicht ausdrücklich eine weitergehende Rechteübertragung schriftlich vereinbart wird.
(2) Werkzeuge, Methoden, Rahmenwerke, Bibliotheken und interne Plattform-Bausteine, die der Anbieter zur Leistungserbringung einsetzt und die nicht ausdrücklich als projektspezifische Entwicklung im Auftrag des Auftraggebers vereinbart sind, verbleiben im Eigentum und in der alleinigen Verfügungsbefugnis des Anbieters. Dies gilt insbesondere für intern genutzte KI-Werkzeuge, Entwicklungsplattformen und wiederverwendbare Softwarerahmen.
(3) Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Urheberrechtliche Ansprüche Dritter, die sich aus vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien, Inhalten oder Vorgaben ergeben, liegen ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.
(1) Der Anbieter setzt bei der Leistungserbringung teilweise generative KI-Systeme und KI-Werkzeuge ein. Der Auftraggeber wird hierüber im Rahmen der Leistungsbeschreibung informiert. Ab dem 02.08.2026 gilt Art. 50 EU AI Act (Transparenzpflicht für KI-Systeme mit Nutzerkontakt) in Deutschland unmittelbar; der Anbieter erfüllt diese Pflicht durch den Hinweis in der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(2) KI-generierte Inhalte, Analysen, Code-Vorschläge und Empfehlungen sind keine rechtsverbindlichen Aussagen und kein Ersatz für fachlichen Rat. Generative KI-Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder sachlich unzutreffende Ergebnisse erzeugen. Der Anbieter garantiert nicht, dass KI-Ausgaben vollständig, fehlerfrei oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle KI-gestützten Arbeitsergebnisse vor der produktiven Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Zwecktauglichkeit zu prüfen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber KI-Ausgaben ohne eigene Prüfung eingesetzt hat.
(4) Soweit der Auftraggeber dem Anbieter personenbezogene Daten für die Erbringung KI-gestützter Leistungen übermittelt, ist vorab ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO zu schließen. Der Anbieter verarbeitet solche Daten ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers und im Rahmen der vereinbarten Leistung.
(1) Für Werkleistungen — insbesondere individuelle Softwareentwicklung — gilt Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB). Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(2) Der Anbieter hat das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Anbieter sie ernsthaft und endgültig, kann der Auftraggeber Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen beträgt:
(4) Für laufende Beratungs- und Betreuungsleistungen gilt Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine fertiggestellte Werkleistung innerhalb von zehn Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung des Anbieters abzunehmen. Verstreicht diese Frist ohne schriftliche Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
(6) Mängel, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte Daten, Vorgaben oder Drittkomponenten verursacht werden, begründen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Anbieter.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf — haftet der Anbieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist — soweit gesetzlich zulässig — auf die Höhe der im betroffenen Auftrag vereinbarten Vergütung begrenzt.
(4) Für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber KI-gestützte Arbeitsergebnisse ohne die in § 8 Abs. 3 vorgesehene eigene Prüfung produktiv eingesetzt hat, haftet der Anbieter nicht.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern des Anbieters.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische und kaufmännische Daten, Kundendaten und Projektinformationen — streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Pflicht gilt über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus für drei Jahre nach Vertragsende, soweit gesetzliche Schutzrechte keine längere Bindung begründen.
(3) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die zum Zeitpunkt der Weitergabe allgemein bekannt waren oder werden, der empfangenden Partei bereits ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren, von ihr ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen selbstständig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenbart werden müssen — in letzterem Fall ist die andere Partei vorab zu informieren.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Kontaktpersonen ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf nu-version.ai. Soweit der Auftraggeber dem Anbieter personenbezogene Daten Dritter zur Verarbeitung übermittelt, ist vorab ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO zu schließen.
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters: Grabenstätter Straße 7, 83278 Traunstein.
(2) Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist — soweit gesetzlich zulässig — Traunstein als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt für Verträge mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
(4) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(5) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(6) Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit.
Stand: Juni 2026 | nu:version GmbH, Traunstein